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Heimische Säugetiere in unseren Wäldern:




Spuren heimischer Wildtiere entdecken:


Was darf ich mitnehmen & was nicht:

Darfst Du Kot/Losung/"Kacke" einfach so im Wald mitnehmen?
Das Eigentumsrecht des Waldbesitzers:
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Wem gehört der Kot? Rechtlich gesehen gehört Tierlosung im Wald dem jeweiligen Waldbesitzer (ob Privatwald, Kommune oder Staat).
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Die Handstraußregelung greift nicht: Das Bundesnaturschutzgesetz erlaubt zwar das Pflücken von Wildblumen, Beeren oder Pilzen in geringen Mengen für den persönlichen Bedarf (§ 39 Abs. 3 BNatSchG). Tierkot fällt jedoch nicht unter diese Ausnahme. Die Entnahme ohne Erlaubnis ist streng genommen ein Verstoß gegen das Eigentumsrecht.

Tipp: Es immer besser alles was Du findest am Fundort zu belassen, zu fotografieren, zu zeichnen und wenn Du magst, es zu vermessen.
Wenn Du Interesse an Knochen, Schädeln & Co. hast, gibt es immer die Möglichkeit einen Jäger zu fragen, ob er Dir dies mal zeigen kann.
Im Internet gibt es auch teilweise richtig gute 3D-Drucke von Schädeln wie Wolf, Fuchs oder Luchs.

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