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Entsorgung von jagdlichen Einrichtungen im Wald
In Deutschland haben wir laut des Deutschen Jagdverbands (DJV) im Jagdjahr 2022/2023 436.325 Jagdscheininhaber.
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Natürlich möchte jeder Jagdscheininhaber gerne eine eigene Pacht haben oder einer Pachtgemeinschaft angehören.
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Dem entsprechend gibt es in Deutschland wohl kein Stückchen Wald & Wiese was nicht in das Jagdrevier eines oder mehrerer Jäger fällt.
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Was zur Jagd ebenso gehört wie ein Jagdhund sind die damit verbundenen Jagdeinrichtungen die es in den verschiedensten Ausführungen, von Holzklasse bis Business class, gibt.
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Da gibt es die Jagdbetriebsleiter, den überdachten Leiterhochsitz,
den Scherensitz, die offene Kanzel, überdachte Kanzel, geschlossene Kanzel, einfacher Reisigschirm, den überdachten Erdsitz, die Erdhütte, Klapphocher und Bergstock als Zielhilfe, die mobile Variante mit dem aufklappbaren Pirschstock und für den vagemutigen Abenteurer den sog. Klettersitz.
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In Deutschland ist eigentlich wirklich alles gesetzlich geregelt, vorgeschrieben und in Paragraphen und Absätzen hinterlegt und es gibt genauso zu allem Statistiken. Dann schaue ich doch mal im Internet wieviele Jagdeinrichtungen, sprich Hochsitze in Form einer Kanzel, egal ob überdachte, offene, beheizte oder unbeheizte, es Deutschland gibt und ob es Begrenzung die Anzahl dieser pro Jagdrevier (je nach Größe natürlich) gibt.
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Was soll ich sagen, bisher habe ich weder Vorschriften gefunden die aussagen, wieviele Jagdeinrichtungen man je nach Reviergröße errichten darf, noch Statistiken darüber wieviele es in Deutschland mittlerweile überhaupt gibt.
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Es gibt durchaus Statistiken darüber, wieviele Menschen pro Jahr bei Jagdunfällen tötlich verunglücken, selbst darüber wieviele Beziehungstaten im Jahr tötlich ausgehen bei denen eine Jagdwaffe beteiligt war. Man kann sogar nachlesen, dass der Jäger erst seine Frau, dann seinen Hund und am Schluss sich selbst getötet hat. Aber über die Anzahl der Hochsitze in Deutschland oder evtl. sogar über Unfälle die an diesen passieren, weil sie nicht richtig gesichert waren, Schrauben/Nägel rausgestanden haben, die Leiter morsch/brüchig gewesen ist oder der Hochsitz gar umgefallen ist, weil die Verstrebungen zu alt oder falsch (vielleicht auch nicht) gesichert waren, gibt es nicht.
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Was es aber gibt und da lobe ich mir Deutschland dann doch, Vorschriften darüber, was man mit seinem alten Hochsitz zu tun hat, wenn man diesen durch einen neuen ersetzt oder wenn man seine Jagdpacht abgibt und der neue Jagdpächter dieser nicht mehr nutzt.
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"Gemäß §§ 581 Abs. 2, 546 BGB ist der Pächter nach Beendigung des Pachtvertrages berechtigt, aber auch verpflichtet, von ihm errichtete jagdliche Einrichtungen zu entfernen."
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Weiter heißt es:
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"Um eine möglichst rasche Abwicklung von Nebenansprüchen aus Pachtverträgen zu ermöglichen, hat der Gesetzgeber hierzu sehr kurze Verjährungsfristen festgelegt. So verjährt der Anspruch des Pächters gegenüber dem Verpächter auf die Gestattung der Wegnahme einer Einrichtung bereits in sechs Monaten nach der Beendigung des Pachtverhältnisses, §§ 581 Abs. 2, 548 Abs. 2 BGB. Mit Ablauf der Verjährungsfrist ist der Schuldner einer Leistung oder Duldung berechtigt, eine an sich geschuldete Leistung oder Duldung zu verweigern, wenn er sich auf die Verjährung beruft, § 214 Abs. 1 BGB.
Jäger sind Privatpersonen, die, egal ob als Waldbesitzer oder Pächter, kein Verweisungsrecht haben. Dieses obliegt entweder dem Jagdaufseher oder dem Förster, also immer nur Personen, die behördlich dafür auch tatsächlich beauftragt sind.
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Bei einem Jagdpachtvertrag kann sich somit der Verpächter, also die Jagdgenossenschaft gegenüber dem Altpächter nach Ablauf von 6 Monaten nach Ende des Pachtvertrages auf Verjährung berufen und die Gestattung der Entnahme der jagdlichen Einrichtungen verweigern."
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Hier ein Auszug aus dem Niedersächsischen Jagdgesetz:
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"Nicht mehr benötigte oder unbrauchbare jagdliche Einrichtungen hat die jagdausübungsberechtigte Person
unverzüglich zu entfernen. Spätestens drei Monate nach Beendigung einer Jagdausübungsberechtigung hat die bisherige jagdausübungsberechtigte Person die vorhandenen jagdlichen Einrichtungen zu entfernen, falls nicht die
nachfolgende jagdausübungsberechtigte Person spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Berechtigungsbeginn deren Übernahme erklärt."
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Nun kommen wir mal zur "Entsorgung" wie sie bei uns gehandhabt wird.
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Wird ein neuer Hochsitz/Kanzel errichtet, so wird der alte fachgerecht im Wald direkt dahinter entsorgt. Oft mit allen Nägeln, Schrauben, Dachpappe und selbst dem verranzten Stuhl.
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Klar könnte man sagen, wenn dass jetzt ein Privatwald ist, kann der da doch seinen Müll entsorgen wie er will. Auch ein Jäger hat eine Hege- und Fürsorgepflicht gegenüber dem Wild und bei Hochsitzen an denen Schrauben und Nägel rausstehen sehe ich nun durchaus ein gewisses Potential sich daran zu verletzen.
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Außerdem kommen wir jetzt nochmal zu den schönen Gesetzen in Deutschland zurück.
Gemäß dem Kreislaufwirtschaftsgesetz (Stand 28. Juni 2024) ist es verboten Müll in der Natur zu entsorgen. Auch wenn ich jetzt kein Entsorgungsfachmann bin würde ich mal sagen, dass zumindest die Schrauben, Nägel, Dachpappe etc. eindeutig als Müll im Wald zählen.
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Da es verboten ist, handelt es sich somit zumindest um eine Ordnunsgwidrigkeit oder je nach Müll sogar um eine Strafttat gemäß § 326 StGB. Wir sind jetzt aber mal nett und unterstellen dem geneigten Jäger dass er bei der "fachgerechten" Hochsitzentsorgung im Wald nichts mit einbringt was "...für den Menschen krebserzeugend, fortpflanzungsgefährdend oder erbgutverändernd" ist und somit "nur" eine Ordnungswidrigkeit begeht.
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Dann schauen wir doch mal in den Bußgeldkatalog:
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​- scharfkantige, ätzende und schneidende Gegenstände, z. B. Glasflaschen, Glasscherben, rostige Nägel, Blech- und
Eisenreste 100 - 800,- €
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- Einzelstücke kleineren Umfangs, z. B. Radio, Fernseher, Küchenmaschine, Koffer, Matratze, Rasenmäher, Kinderwagen,
Kinderauto, Dreirad, Waschschüssel, Fensterladen, Stuhl, Schränkchen, Bilderrahmen, Kisten, Schlitten,
Korb 100 - 500,- €
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Gehen wir mal zur Kasse, nehmen den Durchschnittswert an, dann macht dass zumindest mal pro im Wald zurückgelassenen Hochsitz 650,- € und das Ganze aus dem Wald rausholen und fachgerecht entsorgen.
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Wenn ich so bei uns gedanklich die Hochsitze durchgehe, fallen mir da mindestens 5-6 Hochsitze ein, die genauso im Wald hinter dem alten entsorgt wurden. Macht zumindest eine Bußgeldsumme von mehreren Tausend Euro alleine in dem Pachtgebiet was ich kenne.
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Das Thema würde sich leider endlos fortsetzen lassen, denn geht man jetzt mal in die Unfallverhütungsvorschrift Jagd (VSG 4.4) vom 1. Januar 2000 (Ausgabe 23. Juni 2023) rein und schaut sich § 7 an, so steht dort in Absatz (1) Punkt 4 "nicht mehr benötigte Einrichtungen abgebaut werden." und ich nehme an, dass unter abbauen nicht zählt, diesen einfach in das Waldstück dahinter zu kippen und im wahrsten Sinne Gras über die Sache wachsen zu lassen...​